Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARTTIC Innovation GmbH

München, den 1. Dezember 2021

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ARTTIC Innovation GmbH (AI) gelten ab dem 01.05.2020.
  2. Die AGB von AI gelten für alle Angebote von AI und alle Verträge mit AI, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen dem Vertragspartner (Kunde) und AI schriftlich vereinbart wurde. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die der Kunde mit AI abschließt. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn AI ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn von AI auf ein Schreiben Bezug genommen wird, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, so liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Nebenabreden oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Bestätigung beider Parteien verzichtet werden.
  4. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und AI, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Alle Angebote von AI gelten für einen Zeitraum von maximal 4 (vier) Wochen ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes, soweit nicht im Angebot selbst oder einem begleitenden Schreiben eine andere Frist genannt wird. Ein Auftragsverhältnis zwischen dem Kunden und AI kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes gegenüber AI innerhalb der vorgenannten Frist zu Stande. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen der Schriftform und gelten als neues Angebot, dessen Annahme AI freisteht. Mitarbeiter von AI sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen.

§ 3 Vertragsdurchführung

  1. Angebote von AI werden allein auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen verantwortlich. Unterlagen und Informationen, die AI zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages benötigt, müssen AI vom Kunden zeitgerecht übergeben werden. Ist AI zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung auf die Kooperation und Mitarbeit von Mitarbeitern des Kunden angewiesen, wird der Kunde die zeitgerechte Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern sicherstellen. AI kann nach eigenem Ermessen seine den Auftrag des Kunden bearbeitenden Mitarbeiter, insbesondere Berater, wechseln. 
  2. Leistungen, die Gegenstand eines mit AI geschlossenen Vertrages sind, wird der Kunde soweit rechtlich zulässig für seine Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsaktivitäten einer Kooperation, an der er beteiligt ist, ausschließlich durch AI ausführen lassen. Eine Einbindung von Dritten in die Durchführung des Auftrags bedarf der Zustimmung von AI. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich rechtliche Beratungsleistungen von im Auftrag des Kunden handelnden Rechtsberatern. Sollte der Kunde oder eine Kooperation, an der der Kunde beteiligt ist, unter Verstoß gegen die Pflicht aus Satz 1 eine Zuwendung erhalten, ist er zur Zahlung der vereinbarten Erfolgsvergütung unabhängig von der konkreten Leistung von AI zur Erlangung dieser Zuwendung verpflichtet. Dem Kunden ist in diesem Fall gestattet, das Entgelt in Höhe der von ihm nachzuweisenden ersparten Aufwendungen von AI zu kürzen.
  3. AI verfolgt aktiv eine Politik zur Sicherung von Informationen und deren Austausch. AI garantiert nicht, dass die Informationssicherheit unter allen Umständen wirksam ist. Wenn AI aufgrund einer Vereinbarung verpflichtet ist, eine bestimmte Form der Informationssicherheit zu gewährleisten, wird diese Sicherheit den spezifischen Sicherheitsanforderungen entsprechen, die zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung wird die Sicherheit auf einem Niveau gewährleistet, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und den mit der Erfüllung der Sicherheit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

§ 4 Kosten und Entgelte

  1. Die AI im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden entstehenden Reisekosten und sonstige Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden im Falle von Übernachtungskosten, Flug- und Bahnreisen im Vorhinein mit dem Kunden abgestimmt und nach Beleg abgerechnet. Reisekosten bei

    Nutzung des PKW werden mit € 0,30 je gefahrenem Kilometer abgerechnet.
  2. Sämtliche in den Verträgen von AI und den AGB genannten Entgelttarife verstehen sich in Euro exklusive Mehrwertsteuer und weiterer gesetzlicher Abgaben (bspw. Zölle, indirekte Steuern).
  3. Soweit keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind sämtliche Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug durch kosten- und spesenfreie Überweisung in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei AI. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die entsprechende Forderung mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Sollte der Kunde auch innerhalb von sechs Wochen ab Rechnungsdatum keine Zahlung geleistet haben, ist AI berechtigt, die Auftragsdurchführung bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnung inklusive Verzugszinsen auszusetzen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn solche Gegenansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Beauftragen mehrere Kunden AI gemeinschaftlich, haften diese gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche von AI nach vorstehenden Absätzen, unabhängig davon, auf wen eine von AI erstellte Rechnung lautet.

§ 5 Stundenvergütung bei vorzeitiger Beendigung

  1. Sollte AI im Rahmen eines Vertrages Leistungen erbracht haben und der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden, so ist der Kunde zur Zahlung einer Stundenvergütung verpflichtet. Diese Vergütung bemisst sich nach dem von AI im Rahmen des Vertrages erbrachten Arbeitsaufwand in Stunden. Die Aufwendungen für die Tätigkeit der Mitarbeiter von AI werden in diesem Fall auf Basis eines Stundensatzes von € 200,00 abgerechnet, minimale Einheit ist 0,25 Stunden.
  2. Bei Beratung, Unterstützung und Einreichung eines Antrags auf Fördermittel, entsteht ein solcher Ersatzanspruch insbesondere in den folgenden Fällen:
    1. Ein Antrag wird nach Übergabe an den Kunden durch AI nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß durch den Kunden oder seinen Beauftragten gestellt bzw. eingereicht. 
    2. Ein Antrag kann aufgrund fehlender oder nicht rechtzeitiger Projektinformationsübergabe seitens des Kunden nicht fristgerecht für den Kunden durch AI bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Für die Einreichung muss ein angemessener Zeitraum für die Einarbeitung von Informationen in den Antrag gewährleistet sein.

§ 6 Anwendung einer erfolgsabhängigen Vergütung nach Bewilligung

  1. Eine von AI in Rechnung gestellte erfolgsabhängige Vergütung wird in der Regel in Form eines Prozentsatzes auf Basis der mit Bewilligungsbescheid zugebilligten Fördersumme ermittelt. Der Vergütungsanspruch entsteht mit Erteilung einer Bewilligung und wird mit Zugang des Bewilligungsbescheides zur Zahlung fällig.
  2. Eine Bewilligung gilt als erteilt, sobald ein entsprechender Bescheid durch die Bewilligungsbehörde ausgestellt worden ist. Dies gilt unbeschadet 
    1. einer nachträglichen Versagung oder Rücknahme durch die Bewilligungsbehörde;
    2. einer Rückgabe, einem Verzicht oder der Nichtinanspruchnahme durch den Kunden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang des Bewilligungsbescheides unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang, AI gegenüber mitzuteilen und auf Verlangen von AI eine Kopie zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt auch im Falle eines Ablehnungsbescheides.
  4. Die erfolgsabhängige Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach der mit Bewilligungsbescheid zugebilligten Fördersumme. Dies gilt auch für die Fälle, in denen die Fördermittel nicht oder in geringerem Umfang als bewilligt an den Kunden ausgezahlt oder vom Kunden in Anspruch genommen werden.
  5. Konventionalstrafe: Soweit dem Kunden eine Bewilligung unter einem durch ihn verursachten Verstoß gegen eine zwischen ihm und AI vereinbarte Exklusivität zugesprochen wird, ist der Kunde zur Zahlung der erfolgsabhängigen Vergütung nach Maßgabe der vereinbarten Konditionen verpflichtet.

§ 7 Dauer und Beendigung des Auftragsverhältnisses

  1. Ein zustande gekommener Vertrag endet grundsätzlich mit Ende der vereinbarten Laufzeit des Beratungsvertrages zwischen AI und dem Kunden bzw. bei Aufträgen in Zusammenhang mit Zuwendungen zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beantragung von Zuwendungen für das im Vertrag bezeichnete Projekt abgeschlossen ist, frühestens jedoch mit Abschluss der laufenden Beantragungsverfahren. 
  2. Jede Partei kann das Auftragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bei Auflösung, Liquidation oder Geschäftseinstellung der anderen Partei sowie bei Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei kündigen.

§ 8 Haftung und Force majeure

  1. Die Haftung von AI für bei der Durchführung des Vertrages verursachte Fehler richtet sich nach den folgenden Bestimmungen.
  2. AI haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben
  3. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Höhe dieser typischerweise voraussehbaren Schäden die Höhe der Versicherungssumme der Betriebshaftpflicht von AI von EUR 5.000.000,00 in keinem Fall überschreitet. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind bzw. bei vertragsuntypischen Schäden, haftet AI nicht.
  4. Die Haftungsbeschränkungen unter obenstehender Ziffer (3) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen, die AI nicht zu vertreten hat und die die Durchführung des Auftrages für AI wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist AI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen AI und dem Kunden erlangten Informationen vertraulich behandeln, insbesondere die im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhaltenen Unterlagen des Vertragspartners sorgfältig aufbewahren und dafür Sorge tragen, dass Dritte keine Einsicht nehmen können. Die Vertragsparteien werden ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners sämtliche vom jeweils anderen Vertragspartner erhaltenen Unterlagen und erlangte Informationen weder veröffentlichen noch vervielfältigen noch in einer anderen Art an Dritte (mit Ausnahme potenzieller Fördermittelgeber) weiter geben. Die Geheimhaltungs­verpflichtungen gelten zeitlich unbeschränkt, es sei denn, die überlassenen Informationen sind offenkundig geworden, wofür der Empfänger der Informationen jeweils die Beweislast trägt. 

§ 10 Definitionen

  1. „Zuwendungen“ im vorstehenden Sinne sind alle finanziellen Mittel und Vorteile, die ohne Gegenleistung direkt oder indirekt auf der Basis eines Antrages von deutschen, europäischen, internationalen oder ausländischen Personen des öffentlichen Rechts oder Privatrechts, insbesondere von Behörden, Vertretungen, Stiftungen, Vereinigungen und Fonds erlangt werden können. Zu Zuwendungen zählen insbesondere Subventionen, Prämien, Vergütungen, Beihilfen, Minderungen, Zuschüsse, Darlehen und Zulagen einschließlich steuerlicher Vergünstigungen. 
  2. „Darlehen“ im Sinne dieses Vertrages sind Zuwendungen im Sinne von Ziffer 1, die unter der Pflicht zur späteren Rückzahlung gewährt werden. Eine Rückzahlungspflicht auf Grund des Verstoßes gegen Auflagen, Richtlinien oder andere Bestimmungen, welche die „Bewilligung“ von Zuwendungen regeln, statuiert keine Pflicht zur späteren Rückzahlung im Sinne von Satz 1.
  3. „Zuschüsse“ sind Zuwendungen, die keine Darlehen sind. Fällt die Rückzahlungsverpflichtung bei einem Darlehen nachträglich weg, gilt die Zuwendung ab diesem Zeitpunkt als Zuschuss.
  4. „Zuwendungsgeber“ bzw. „Bewilligungsbehörde“ im vorstehenden Sinne ist jede in- oder ausländische natürliche oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, welche die Zuwendung gewährt oder auf die Entscheidung Einfluss hat.
  5. „Bewilligung“ im vorstehenden Sinne ist die, auch teilweise, positive Entscheidung des Zuwendungsgebers über den Antrag, die den Zuwendungsgeber zur Bereitstellung der Zuwendung rechtsverbindlich verpflichtet. Die Bewilligung enthält Angaben, aus denen der maximale finanzielle Vorteil, auf den der Kunde ggf. bei Vorliegen bestimmter Bedingungen, einen mittelbaren oder unmittelbaren Anspruch hat, hervorgeht oder berechnet werden kann.
  6. „Zugebilligte Fördersumme“ im vorstehenden Sinne ist der mit der positiven Entscheidung des Zuwendungsgebers bewilligte Gesamtbetrag, so wie er im Bewilligungsbescheid über den Gesamtzeitraum der Förderung – sei es als Gesamtsumme oder in Teilsummen – ausgewiesen ist. Einem Bewilligungsbescheid stehen jährliche Zuwendungsbescheide gleich, soweit sie auf ein und denselben Antrag zurückzuführen sind.
  7. „Antrag“ im vorstehenden Sinne ist das schriftlich oder mündlich vorgebrachte, durch Bestimmungen, welche die Bewilligung der Zuwendung regeln, vorgeschriebene oder notwendige Ersuchen gegenüber dem Zuwendungsgeber, eine Zuwendung zu erhalten. Wenn der Antragsprozess mit der Erstellung und Einreichung einer Projektskizze beim Fördermittelgeber beginnt, dann gilt diese als Antragseinreichung. Das Einlegen von Rechtsbehelfen gegen eine abschlägige Entscheidung über einen Antrag ist ein neuer Antrag.
  8. „Kooperation“ im vorstehenden Sinne ist ein Gefüge von zwei oder mehr Organisationen, Institutionen, Unternehmen oder Personen, die im Rahmen ihrer satzungsmäßigen oder gewillkürten Aktivitäten zusammenarbeiten. Kooperationen sind auch „joint-ventures“ in beliebiger Rechtsform.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Die Beziehungen zwischen dem Kunden und AI unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und AI ist München. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind jederzeit in deutscher Version erhältlich. Andere Sprachversionen dienen nur zur Informations- und Übersetzungszwecken. Für die Auslegung einzelner Regelungen und/oder bei Widersprüchlichkeiten zwischen den Sprachversionen ist allein die deutsche Version verbindlich.
  3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts­bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des übrigen Teils nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung, bzw. dem unwirksamen Teil verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Last check by DPO, March 1th, 2020